§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung, maßgebliche Sach- und Rechtslage; im Allgemeinen jene im Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde; Beurteilung der schadlosen Verbringung von Abwässern von einer Liegenschaft)
VwGH 18.11.2003, 2001/05/0331