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VwGH 3. 10. 2002, 97/08/0576, 2000/08/0182 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/714ZfV 2005, 436 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 45 Abs 3 AVG (Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme; persönliche Gegenüberstellung mit vernommenen Zeugen, nicht gesetzlich vorgesehene)

§ 66 Abs 4 AVG (Entscheidung der Berufungsbehörde, Befugnis zur Änderung des angefochtenen Bescheids in jeder Richtung)

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