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VwGH 26. 3. 2004, 2004/02/0032 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2005/712ZfV 2005, 436 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 51f Abs 2 VStG (mündliche Verhandlung; Durchführung trotz Nichterscheinens der Partei, Voraussetzungen, ordnungsgemäße Ladung; keine; Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle in der Berufung)

VwGH 26.03.2004, 2004/02/0032

(S Straßenpolizei)

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