vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 2. 2004, 2004/02/0024 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2005/710ZfV 2005, 436 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 51e VStG (Öffentliche mündliche Verhandlung, rechtswidriges Absehen trotz Antrages auf Durchführung)

VwGH 27.02.2004, 2004/02/0024

Die bel Beh hat es - entgegen § 51e VStG - unterlassen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, obwohl sie der Bf in der Berufung beantragt hat (vgl § 51e Abs 3 erster und zweiter Satz VStG - wobei auch kein Fall des Abs 4 oder 5 vorliegt). Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!