§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Arbeitgeber, Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften; Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems; keines)
VwGH 27.02.2004, 2003/02/0273
Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht aus. Auch die Bestellung einer „Aufsichtsperson“ iSd § 4 BauArbSchutzV befreit den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung hins der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dies würde nur durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten (§ 9 Abs 2 bzw 3 VStG iVm § 23 AIG) der Fall sein, was jedoch im Beschwerdefall nicht zutrifft (VwGH 30.10.2003, 2003/02/0185).