§ 9 Abs 2 VStG (Beauftragter, verantwortlicher; Erfüllung der verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen durch dritte Personen, Einrichtung eines Kontrollsystems erforderlich, keines)
§ 82 Abs 1 BauV (Standfestigkeit von Schalungen, in allen Bauphasen erforderliche; Abstellen auf Herstellungszeitpunkt nicht ausreichend)