§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; keine Geltendmachung einer Verletzung von Verfahrensvorschriften; keine Geltendmachung der Verletzung der Unmittelbarkeit ohne durchgeführter mündlicher Verhandlung)
VwGH 27.02.2004, 2004/02/0065