§ 47 Abs 5 VwGG (Kostenersatz; Rechtsträger im Falle eines Unabhängigen Verwaltungssenates als belangte Behörde ist das betreffende Land auch in Angelegenheiten der Vollziehung eines Bundesgesetzes im Sinne des Art 10 B-VG)
VwGH 26.01.2004, 2003/17/0268