§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Auftrag, eine Überprüfung zuzulassen, Durchführung der Überprüfung, nachfolgende Beschwerde; Vollzug des angefochtenen Bescheids, keine weiteren Rechtsfolgen, keine Beschwerdelegitimation)
VwGH 16.09.2003, 2003/05/0007