§ 42 Abs 3 VwGG (Bescheidbeschwerde, Aufhebung, Wirkung; Aufhebung ex tunc; Rückwirkung; aufbauender Bescheid, Aufhebbarkeit nach Wegfall seiner Grundlage durch Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof; Enteignung, Aufhebung des straßenrechtlichen Bewilligungsbescheids, der die Grundlage für die Enteignung war; kein automatischer Wegfall)