Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; keine Anwendung im Anlassfall; Aufhebung einer die Parteistellung im Bauverfahren beschränkenden Regelung; Bescheid, der Berufung allein unter Hinweis auf die aufgehobene Bestimmung zurückweist, Aufhebung)
§ 21 Abs 1 bis 5 Bgld BauO (Baubewilligung, Verfahren, Parteistellung, Beschränkung; Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof)