§ 3 Abs 1 UVP-G idF vor BGBl I 2000/89 (umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, im Anhang 1 angeführte Vorhaben)
§ 3 Abs 2 UVP-G (konzentriertes Genehmigungsverfahren)
Art 3 Abs 3 UVP-G (UVP-Pflicht für Vorhaben des Anhanges 1 und deren dort festgelegten Änderungen)