§ 12 Abs 3 lit f AlVG (Arbeitslosigkeit, nicht bestehende; Universität; ordentlicher Hörer)
§ 25 Abs 1 AlVG (Rückwirkende Berichtigung und Rückforderung der Leistung; unwahre Angaben; Rechtsirrtum, durch falsche Auskunft einer Mitarbeiterin des Arbeitsmarktservice verursachter, unbeachtlicher)