§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit; Erwerbseinkommen; öffentliche Mandatare, Funktionäre politischer Parteien, nicht gleichzuhaltende)
§ 36a Abs 7 AlVG (Einkommen; Zwölftelung des Jahreseinkommens; nicht bei bloß vorübergehender selbstständiger Erwerbstätigkeit durchzuführende)