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VwGH 13. 8. 2003, 2002/08/0088 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2005/659ZfV 2005, 420 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; zur Vertretung juristischer Personen berufene Personen; keine spezifischen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers für die Enterichtung von Nebengebühren; Uneinbringlichkeit als primäre Haftungsvoraussetzung, Konkurseröffnung dafür nicht ausreichende)

§ 83 ASVG (Zinsen und Verwaltungskosten, ebenso)

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