§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Geschäftsführung, Ausscheiden aus körperschaftlichem Organverhältnis; Erlöschen der beiderseitigen Hauptleistungspflichten, erforderliches)
§ 16 Abs 1 GmbH-G (Bestellung zum Geschäftsführer, Widerrufbarkeit, jederzeitige; Gesellschafterbeschluss; sofortige Wirksamkeit; Löschung im Firmenbuch, für Wirksamkeit nicht erforderliche)