§ 36a Abs 5 Z 1 AlVG (Einkommen; Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten; von Behörden zu erhebende Betriebsausgaben; Nachweis, zu erbringender; monatlich im Nachhinein vorzulegende Erklärungen)
§ 36 a Abs 7 AlVG (Einkommen, monatliches; Zwölftelung des Jahreseinkommens bei durchgehender selbstständiger Erwerbstätigkeit; ebenso)