§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit; Geschäftsführertätigkeit und andere entgeltliche Tätigkeit für eine Gesellschaft, Beurteilung des rechtlichen Verhältnisses nach Überwiegen)
§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit; ebenso)