§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG (Pflichtversicherung, Versicherungserklärung für selbstständig Erwerbstätige; voraussichtliches Überschreitung der Versicherungsgrenze; Willenserklärung des Versicherten, Bestehen bleiben der Pflichtversicherung auch bei Unterschreitung der Versicherungsgrenze)