§ 4 Abs 1 Z 1 ASVG (Vollversicherung, Dienstnehmer)
§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft; Abhängigkeit, wirtschaftliche und persönliche)
§ 35 Abs 1 ASVG (Dienstgeber; Führung des Betriebes; Betriebsstätte und Betriebsmittel, eigene, nicht gegeben; Dispositionsmöglichkeit über Arbeitsmenge und Mitarbeiterzahl, allein nicht ausschlaggebende; Ausübung einzelner Funktionen, für Dienstgebereigenschaft nicht ausreichende)