§ 4 ASVG (Dienstnehmereigenschaft; persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit; Verstoß gegen Dienstpflichten, Unterbrechung der Dienstleistungen, unerlaubte; Beschäftigungsverhältnis, versicherungspflichtiges, davon unberührt)
§ 33 Abs 1 ASVG (An- und Abmeldung durch Dienstgeber, unverzüglich durchzuführende)