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VwGH 26. 1. 2004, 2003/17/0268 (MONOPOLE)

JudikaturMONOPOLEZfV 2005/626ZfV 2005, 398 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 2 Abs 1 GSpG idF BGBl I 1997/69 (Ausspielungen, Begriff; In-Aussicht-Stellen einer vermögenswerten Gegenleistung durch den Veranstalter)

§ 2 Abs 3 GSpG (Glücksspielautomat)

§ 2 Abs 4 GSpG idF BGBl I 1997/69 (Ausspielung auch dann, wenn Möglichkeit zur Erlangung der Gegenleistung zwar nicht vom Veranstalter erbracht wird, aber von diesem oder einem Dritten entsprechend organisiert, veranstaltet oder angeboten wird)

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