Art 6 Abs 1 MRK (zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, Organisations- und Verfahrensgarantien, Entscheidung durch Tribunal; Frage der Tribunaleigenschaft des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, der Telekom-Control GmbH und der Telekom-Control-Kommission; im Kernbereich von „civil rights“ ist von diesen nur letztere ein Tribunal, Zusammenschaltungsanordnungen)