§ 44 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Aufhebung; Gefährlichkeitsprognose; Ehemann einer österreichischen Staatsbürgerin; keine Badachtnahme auf generalpräventive Überlegungen; Bedachtnahme auf Gesamtverhalten; Notwendigkeit konkreter Feststellungen)
§ 48 Abs 1 FrG 1997 (ebenso)