§ 36 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, befristetes; Gefährlichkeitsprognose, nicht nachvollziehbare; Gesamtverhalten, zu beurteilendes; konkrete Feststellung; bloße Tatsache der Verurteilung, nicht ausreichende; Art und Schwere der Straftat)
§ 37 Abs 2 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessensabwägung; ebenso)