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VwGH 31. 3. 2004, 2000/18/0252 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/575ZfV 2005, 376 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 76 Abs 1 FrG 1997 (Fremdenpass; Versagung der Ausstellung, Interesse der Republik; aufrechte Ausweisung; unrechtmäßiger Aufenthalt)

VwGH 31.03.2004, 2000/18/0252

1. Vorrangige, für die Verwirklichung jedes einzelnen der in den Z 1 bis 5 des § 76 Abs 1 FrG umschriebenen Tatbestände wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung eines Fremdenpasses ist, dass dies im Hinblick auf die Person des Betroffenen im Interesse der Republik gelegen ist.

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