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VwGH 26. 6. 2002, 2001/12/0006 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2005/560ZfV 2005, 368 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 44a Abs 1 LDG (Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus beliebigem Anlass; Bindung an Antrag)

VwGH 26.06.2002, 2001/12/0006

Das von der DienstBeh festgelegte Ausmaß der Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus beliebigem Anlass nach § 44a LDG muss im Antrag des Landeslehrers seine Deckung finden, dh darf nicht von dem von ihm beantragten Ausmaß abweichen. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 44a Abs 1 LDG, aus dem hervorgeht, dass die DienstBeh zu prüfen hat, ob der Verwendung im verlangten Ausmaß wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen. Ist Letzteres der Fall, wird die Herabsetzung zu versagen sein, sofern der Landeslehrer an dem von ihm beantragten Ausmaß der Herabsetzung festhält. Bestätigt wird dies auch von den ErläutRV der Nov BGBl I 61/1997, 631 Blg 20. GP, zu der zu § 44a LDG vergleichbaren, gleichzeitig neu gefassten analogen Best des § 50a BDG (= Art I Z 18 auf S 71). Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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