§ 31 Oö BauO 1994 (Baubewilligung, Parteistellung der Nachbarn, Eigentümer der Grundstücke; Eigentum an Betriebsanlage vermittelt keine Parteistellung; Säumnisbeschwerde unzulässig)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Zulässigkeit, keine; Nachbar in Bauverfahren; Säumnisbeschwerde der Rechtsnachfolgerin durch Abspaltung, die nur das Eigentum an den Betriebsanlagen hat)