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VwGH 18. 11. 2003, 2003/05/0014 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/533ZfV 2005, 353 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 50 Abs 1 Nö BauO 1996 (seitlicher Bauwich im geregelten Baulandbereich; halbe Gebäudehöhe)

§ 52 Abs 3 Nö BauO 1996 (seitlicher und hinterer Bauwich, Zulässigkeit von Balkonen, Erkern, Stiegenhäusern, bis zu einer Gesamtlänge von einem Drittel der Gebäudelänge ohne Vorbauten, jedoch nicht mehr als 5 m, und bis zur Hälfte des Bauwichs, jedoch nicht mehr als 2 m)

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