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VwGH 16. 12. 2003, 2002/05/1466 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/531ZfV 2005, 352 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 81 Abs 1 Wr BauO (Gebäude an der Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie, bis Gebäudetiefe von 15 m; Gebäudehöhe)

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