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VwGH 27. 1. 2004, 2001/05/1130 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/528ZfV 2005, 351 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 23 Abs 3 lit f Krnt BauO (Nachbarrechte; Bebauungshöhe; angrenzendes projektiertes Gelände, Begriff; Wahrung des Rechts auf angemessene Nutzung nach § 4 Abs 3 der Kärntner Bauvorschriften )

§ 4 Abs 3 lit a Krnt Bauvorschriften (Abstände oberirdischer Gebäude und baulicher Anlagen voneinander; Wahrung des Freiraums, der zur angemessenen Nutzung des Grundstücks und des Nachbargrundstücks erforderlich)

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