§ 23 Abs 3 lit f Krnt BauO (Nachbarrechte; Bebauungshöhe; angrenzendes projektiertes Gelände, Begriff; Wahrung des Rechts auf angemessene Nutzung nach § 4 Abs 3 der Kärntner Bauvorschriften )
§ 4 Abs 3 lit a Krnt Bauvorschriften (Abstände oberirdischer Gebäude und baulicher Anlagen voneinander; Wahrung des Freiraums, der zur angemessenen Nutzung des Grundstücks und des Nachbargrundstücks erforderlich)