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VwGH 18. 11. 2003, 2001/05/0927 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/527ZfV 2005, 351 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 75 Abs 9 Wr BauO (Gebäude mit nicht mehr Hauptgeschoßen als ein Neubau, ausschließlich Wohnungen und durchgängige Geschoßhöhe von 2, 8 m, keine Beeinträchtigung des Ortsbildes; Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe in Bauklassen I bis IV außerhalb von Schutzzonen um höchstens 1, 5 m; Berechnung vom projektierten Gelände aus)

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