§ 3 Abs 4 Oö BauTG (bauliche Anlage; Ausführung nach dem jeweiligen Stand der Technik, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden; Nachbarschutz; Beurteilung nicht nur hinsichtlich eines bestehenden Gebäudes, sondern bereits an der Grundgrenze des Nachbargrundstücks)
VwGH 18.11.2003, 2001/05/0339