§ 4 Abs 2 Krnt GemeindekanalisationsG (K-GKG) (Anschlusspflicht, Bescheid des Bürgermeisters; ohne Festlegung des exakten Anschlusspunktes; Hauptfrage das Bestehen der Anschlusspflicht)
§ 5 Abs 1 Krnt GemeindekanalisationsG (K-GKG) (Ausnahmen von der Anschlusspflicht; unverhältnismäßig hohe Anschlusskosten, Gewährleistung der sonstigen schadlosen Verbringung der Abwässer; zu beurteilen nach den Entsorgungsgrundsätzen des § 8 )