§ 61 Abs 1 Oö BauO 1976 (konsensloses Bauwerk; Entfernungsauftrag; Bewilligungspflicht Voraussetzung; Einfriedungsmauer, keine Bewilligungspflicht; Bewilligungspflicht musste auch zum Zeitpunkt der Errichtung gegeben sein)
§ 61 Abs 5 Oö BauO 1976 (Beseitigungsauftrag, Herstellung des rechtmäßigen Zustandes; Zeitpunkt der Auftragserteilung maßgeblich; Einfriedungsmauer an der Straßenseite; Bedachtnahme auf § 29 BauTG )