§ 18 Abs 3 KJBG (Sonn- und Feiertagsruhe; Jugendliche, Verbot der Beschäftigung unter anderem an Sonntagen; Ausnahmen unter anderem für Gastgewerbe; vorgeschriebene Arbeitsfreiheit an jedem zweiten Sonntag)
§ 18 Abs 3 KJBG (Sonn- und Feiertagsruhe; Jugendliche, Verbot der Beschäftigung unter anderem an Sonntagen; Ausnahmen unter anderem für Gastgewerbe; vorgeschriebene Arbeitsfreiheit an jedem zweiten Sonntag)