§ 32 AWG 1990 (Beseitigungsauftrag an Liegenschaftseigentümer; AWG 1990 kennt keine Beweislastumkehr in dem Sinn, dass Adressat eines Beseitigungsauftrages durch Beibringung von Entsorgungsnachweisen den Beweis für „Trockenlegung“ eines LKW zu erbringen habe)
§ 2 Abs 5 AWG 1990 (Festsetzungsverordnung; Festlegung, welche Abfälle als gefährlich gelten; gefährliche Abfälle sind nur solche, die von dieser Verordnung erfasst werden)