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VwGH 25. 3. 2004, 2003/07/0169 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2005/516ZfV 2005, 344 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 32 AWG 1990 (Beseitigungsauftrag an Liegenschaftseigentümer; AWG 1990 kennt keine Beweislastumkehr in dem Sinn, dass Adressat eines Beseitigungsauftrages durch Beibringung von Entsorgungsnachweisen den Beweis für „Trockenlegung“ eines LKW zu erbringen habe)

§ 2 Abs 5 AWG 1990 (Festsetzungsverordnung; Festlegung, welche Abfälle als gefährlich gelten; gefährliche Abfälle sind nur solche, die von dieser Verordnung erfasst werden)

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