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VwGH 29. 1. 2004, 2003/11/0070 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/476ZfV 2005, 284 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 17 Abs 1 ZustG (Hinterlegung; nur wenn Grund zur Annahme besteht, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter regelmäßig an der Abgabestelle aufhält; objektive Anhaltspunkte erforderlich; kein regelmäßiger Aufenthalt bei mehrtätiger Ortsabwesenheit; polizeiliche Meldung lässt keine zweifelsfreien Rückschlüsse auf regelmäßigen Aufenthalt zu)

VwGH 29.01.2004, 2003/11/0070

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