§ 39 Abs 1 VStG (Verdacht einer Verwaltungsübertretung, Verfall vorgesehen; Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls; Rottweilerhündin nach Wr Tierhaltegesetz; Nichtbeschlagnahme oder Aufhebung der Beschlagnahme präjudiziert nicht Verfallsentscheidung)