Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, unzulässig in Verwaltungsstrafsachen einschließlich verfahrensrechtlicher Bescheide)
§ 51c VStG (UVS, Zuständigkeit der Kammern und der Einzelmitglieder, abgeleitete Zuständigkeit bei verfahrensrechtlichen Bescheiden)