§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Nichtzustandekommen eines Messergebnisses; Beurteilung durch geschultes Organ der Straßenaufsicht; Raucher, eingeschränkte Atemleistung am Morgen, allgemeiner Erfahrungssatz, keiner)
VwGH 30.01.2004, 2004/02/0015