vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 30. 1. 2004, 2003/02/0209 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2005/406ZfV 2005, 266 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 23 Abs 3 StVO (Halten und Parken; Halten vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt; Verpflichtung im Fahrzeug zu verbleiben; Verletzung auch wenn Fahrer beim Fahrzeug verbleibt)

VwGH 30.01.2004, 2003/02/0209

Unbestrittenermaßen stand der vom Bf abgestellte LKW zumindest zT vor einer Hauseinfahrt. Der Bf ist nicht im Fahrzeug verblieben, sondern befand sich beim Fahrzeug. Nach § 23 Abs 3 StVO aber hat der Lenker in einem solchen Fall im Fahrzeug zu bleiben. Die Materialien (AB 1481 BlgNR 15. GP, 1 zur 10. StVO-Nov) stellen dazu klar, dass der Gesetzgeber auch ganz kurzfristige Beeinträchtigungen des Verkehrs, etwa durch die Zeit, die ein Lenker benötigt, der sich - wie der Bf - beim (statt im, ja sogar auf dem Lenkersitz (vgl zutreffend Dittrich / Stolechner , Österr Straßenverkehrsrecht, I. Teil, StVO 3, Rz 48 zu § 23 Abs 3 StVO)) Fahrzeug befindet, um in das Fahrzeug einzusteigen und weg zu fahren, verhindern wollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!