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VwGH 11. 12. 2003, 97/07/0054 (SACHVERSTÄNDIGE UND DOLMETSCHER)

JudikaturSACHVERSTÄNDIGE UND DOLMETSCHERZfV 2005/392ZfV 2005, 261 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 30 GebAG 1975 (Kosten für Beiziehung von Hilfskräften; dem Sachverständigen sind die Kosten für Hilfskräfte so weit zu ersetzen, als deren Beiziehung nach Art und Umfang seiner Tätigkeit unumgänglich notwendig ist; an unumgängliche Notwendigkeit sind strengste Maßstäbe anzulegen)

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