§ 12 Abs 3 lit a AlVG (Arbeitslosigkeit; gewerberechtlicher Geschäftsführer, gewerberechtliche Verpflichtung zur Tätigkeit in bestimmtem Ausmaß, für Annahme der fehlenden Arbeitslosigkeit nicht ausreichende, kein Schluss von der gewerberechtlichen Verpflichtung auf tatsächliche Beschäftigung)
§ 39 GewO (gewerberechtlicher Geschäftsführer; ebenso)