§ 33 Abs 1 ASVG (Pflicht zur Anmeldung von Pflichtversicherten)
§ 35 Abs 1 ASVG (Dienstgebereigenschaft, jener, auf dessen Rechnung ein Betrieb geführt wird, Einflussmöglichkeit auf die Betriebsführung, Unerheblichkeit des Wissens und Willens des Dienstgebers von Indienstnahmen; Hilfsarbeiter auf Baustelle)