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VwGH 3. 9. 2003, 2000/03/0289 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/352ZfV 2005, 245 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 91 Abs 2 GewO (Entziehungsgründe in einer Person mit maßgeblichem Einfluss auf die gewerbeberechtigte GmbH, Aufforderung der GewerbeBeh an die gewerbeberechtigte juristische Person zur Entfernung der betreffenden natürlichen Person, sonst Entziehung; Fristsetzung, kein Bescheid, behauptete unangemessene Fristsetzung)

§ 1 Abs 3 GütbefG (Anwendbarkeit der Gewerbeordnung)

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