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VwGH 19. 11. 2003, 2003/21/0053 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/344ZfV 2005, 242 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 76 Abs 1 FrG (Fremdenpass, öffentliches Interesse an der Ausstellung, restriktiver Maßstab; Ermöglichung von Reisen, nicht ausreichende; Schaffung klarer passrechtlicher Verhältnisse, nicht intendierte)

VwGH 19.11.2003, 2003/21/0053

Die bel Beh hat ihre Entscheidung, mit der gem § 76 Abs 1 FrG die Austellung eines Fremdenpasses abgelehnt wurde, nicht auf das Vorliegen von Versagungsgründen (§ 81 FrG) gestützt, sondern die Antragsabweisung mit dem Fehlen eines öff Interesses iSd § 76 Abs 1 FrG an der Ausstellung eines Fremdenpasses begründet. Der VwGH hat in seinem Erk vom 31.03.2000,98/18/0316 (vgl daran anschließend auch VwGH 30.05.2001, 98/21/0474, mit dem Hinweis auf das zum FremdenG aus 1992 ergangene Erk vom 27.03.1998, 97/21/0295), zu dem in § 76 Abs 1 FrG erwähnten „Interesse der Republik“ Folgendes ausgeführt:

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