§ 14 Abs 1 AsylG 1997 (Verlust des Asyls, Aberkennung, Eintritt eines Endigungsgrundes des Art 1 Abschnitt C Flüchtlingskonvention; keiner, einmaliger zweiwöchiger Aufenthalt zur Auffindung und Unterstützung von Verwandten)
§ 14 Abs 1 AsylG 1997 (Verlust des Asyls, Aberkennung, Eintritt eines Endigungsgrundes des Art 1 Abschnitt C Flüchtlingskonvention; keiner, einmaliger zweiwöchiger Aufenthalt zur Auffindung und Unterstützung von Verwandten)