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VwGH 27. 1. 2004, 2000/21/0214 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2005/314ZfV 2005, 225 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 37 FrG 1997 (Ausweisung; Interessenabwägung; öffentliche Interessen; geordnetes Fremdenwesen; überwiegende familiäre Interessen)

VwGH 27.01.2004, 2000/21/0214

Der Bf lässt unbestritten, dass er im Bescheiderlassungszeitpunkt über keine Aufenthaltsberechtigung nach dem FrG oder nach dem AsylG verfügt hat, sodass keine Bedenken gegen die Ansicht der bel Beh bestehen, der Bf habe sich nicht rechtmäßig (§ 33 Abs 1 FrG) im Bundesgebiet aufgehalten.

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