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VwGH 18. 11. 2003, 2001/05/0327 (ENTEIGNUNG)

JudikaturENTEIGNUNGZfV 2005/305ZfV 2005, 220 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 14 Abs 1 Oö StrG (Schutz der Nachbarn; Vorsorge, dass Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Verkehr so weit herabgesetzt, als dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich)

§ 14 Abs 3 Oö StrG (ebenso; subjektive Rechte der Anrainer, nicht jedoch sonstiger Nachbarn; Berücksichtigung im straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren, Prognoseentscheidung)

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